AGB

Splashing-A

AGB

Für die Aktivitäten der Partnerseiten gelten deren AGB´S.
1. Vertragsabschluss
Durch die Buchung, bietet der Teilnehmer dem Veranstalter „Splashing-A“ einen verbindlichen Vertragsabschluss an. Diese Buchung kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Buchenden und für alle in der Buchung angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Buchende, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag erhält durch die Annahme von „Splashing-A“ seine Wirksamkeit, allerdings bedarf dies keiner bestimmten Form.

2. Zahlungsformalitäten
Eine Anzahlung bei Vertragsabschluss ist nicht notwendig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, gemäß dem angegebenen Zahlungsziel. Nach gesonderter Absprache ist eine Barzahlung, am Veranstaltungstag möglich.

3. Stornierungsgebühren und Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist hier der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen. Findet ein Rücktritt oder eine Nichtteilnahme an der Tour statt, kann „Splashing-A“ Ersatz für den entstandenen Aufwand verlangen. Ausschlaggebend für die Stornierungsgebühren ist der Eingangszeitpunkt der Rücktrittserklärung. Die Gebühren sind wie folgt gegliedert und gelten ab der Buchung als vereinbart.
  • bis 6 Wochen vor Tourbeginn 10% des Gesamtpreises
  • bis 30 Tage vor Tourbeginn 20% des Gesamtpreises
  • bis 10 Tage vor Tourbeginn 40% des Gesamtpreises
  • bis 5 Tage vor Tourbeginn 60% des Gesamtpreises
  • bis 1 Tag vor Tourbeginn 80% des Gesamtpreises
  • bei Absage oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag 100% des Gesamtpreises

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig, zu den in der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Zeiten, am jeweiligen Treffpunkt einfindet. Bis zum Beginn der Tour besteht für den Teilnehmer die Möglichkeit, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Vertragspartner bleibt der ursprünglich Anmeldete. Dem Ersatzteilnehmer werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingeräumt. Vertragspartner und Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungsprei.

4. Rücktritt durch den Veranstalter
Bis 7 Tage vor der Veranstaltung kann „Splashing-A“, wenn Vertragsbestandteile nicht erfüllt worden sind, vom Vertrag zurücktreten. Erhält der Veranstalter vor Beginn der Tour Kenntnis von relevanten, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige negative Beeinflussung der Tour befürchten lassen, so ist er berechtigt vom Vertrag unverzüglich zurückzutreten. Stört der Teilnehmer während der Tour trotz Abmahnung maßgeblich die Durchführung, kann „Splashing-A“ ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Findet eine Kündigung durch den Veranstalter statt, behält er den Anspruch auf den Buchungsbetrag, muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung in Folge von höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Krieg, innere Unruhen, Pandemien, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnung z.B. Fahrverbot) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter, als auch der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.

6. Leistungen 
Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung auf der Homepage und aus der Buchungsbestätigung. Die dort enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend.

7. Leistungs- und Preisänderungen
Anforderungen oder Abweichungen der im Vertrag fest gelegten Bestandteile, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Trau und Glauben herbeigeführt wurden, sind dann gestattet, wenn die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und die Gesamtheit der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

8. Nichtinanspruchnahme von Leistungen 
Werden in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen, bemüht sich „Splashing-A“ um die Erstattung der ersparten Aufwendungen. Handelt es sich um unerhebliche Leistungen oder wenn gesetzliche bzw. behördliche Bestimmungen entgegenstehen, entfällt diese Verpflichtung.

9. Haftung des Veranstalters 
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Veranstaltung so durchzuführen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Veranstalter für:

  • Gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung
  • Ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung
  • Beschreibung der Leistung auf der Homepage
  • Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger
10. Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme an den Touren von „Splashing-A“ erfolgt für die Teilnehmer AUF EIGENE GEFAHR. „Splashing-A“ haftet im Rahmen der Haftpflichtversicherung, mit der hier ausgewiesenen Grundversicherungssumme. Darüber hinaus gehende Schadensersatz- und Haftungsansprüche gegenüber „Splashing-A“ sind somit ausgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich, für die ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung der Ausrüstungsgegenstände, stets Sorge zu tragen. Für Unfälle, die auf unzureichende körperliche Voraussetzungen seitens der Teilnehmer zurückzuführen sind, auf die der Veranstalter vor der Tour nicht ausdrücklich hingewiesen wurde, haftet
„Splashing-A“ nicht.

11. Besondere Risiken
Die von „Splashing-A“ angebotenen Aktivitäten haben Abenteuer-, Sport- und Erlebnischarakter. Die Teilnahme geschieht im Hinblick auf diese Risiken und auf Grund von unvorhersehbaren Naturgewalten, AUF EIGENE GEFAHR. Dies gilt speziell für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Schäden aller Art, die mit dem Charakter einer solchen Aktivität in Zusammenhang stehen, besteht nicht. Im Outdoorsport besteht ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko (Absturzgefahr, Steinschlag, Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser, Ertrinken, eventueller Tod etc.), welches auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch die Guides, nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Der Veranstalter ist verpflichtet die Aktivitäten sorgfältig vorzubereiten. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gesunde körperliche Verfassung und die Fähigkeit schwimmen zu können. Diese Voraussetzungen werden vor der Tour, von jedem Teilnehmer, mit einer Unterschrift bestätigt. Der Tourguide entscheidet über die spezielle Veranstaltungsteilnahme und über witterungsbedingte Änderungen. Während der Tour sind aus Sicherheitsgründen den Anweisungen des oder der Tourguides Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen nicht nach, ist der Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. „Splashing-A“ behält in diesem Fall den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Gleiches gilt bei einem alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Teilnehmer.

12. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuell Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstaltungsleiter zu Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Etwaige Ansprüche aus dem Vertrag müssen binnen eines Monats nach vertraglichem Veranstaltungsende bei dem Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren grundsätzlich 6 Monate nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung. Ansprüche aus unerlaubter Handlung binnen 3 Jahren nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung.

14. Behördliche Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die auf der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Es sei denn, diese sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt.

15. Erfüllungs- und Leistungsort
Erfüllungs- und Leistungsort bezieht sich auf den Sitz des Veranstalters oder auf den in der Beschreibung angegebenen Ort. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt bezüglich in diesen AGB´S stehenden Vereinbarungen.

16. Versicherungsschutz
Wir empfehlen den Abschluss einer Unfall,- Kranken,- Haftpflicht-, Berge- und Reiserücktrittversicherung

16. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten die wir erheben, speichern wir nur, sofern dies für die Aufrechterhaltung der entsprechenden Funktionen (z.B. Buchung) notwendig ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur, wenn dies unmittelbar erforderlich ist. Tourfotos dürfen wir uneingeschränkt nutzen. Sollte sich ein Teilnehmer vor der Veranstaltung gegen die Nutzung der Fotos entscheiden, dürfen Bilder, die diesen Teilnehmer betreffen nicht genutzt werden.